Rechtswissenschaft (Law)
Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften · Rechtswissenschaften
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Hochschulen
60
Abschlüsse
Bachelor, Master, Staatsexamen
Die Rechtswissenschaft (Jura) befasst sich mit der Auslegung, Systematisierung und Anwendung geltenden Rechts sowie mit dessen geschichtlichen, philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen. Sie ist eine normwissenschaftliche Disziplin: Im Mittelpunkt steht die methodische Arbeit mit Gesetzen, Urteilen und juristischer Literatur, klassischerweise vermittelt über den Gutachtenstil. In Deutschland wird das Vollstudium der Rechtswissenschaft weiterhin überwiegend mit der Ersten Juristischen Prüfung (oft als „Erstes Staatsexamen“ bezeichnet) abgeschlossen. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester. Inhaltlich gliedert sich das Studium in die drei großen Rechtsgebiete Zivilrecht (BGB, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Familienrecht), Strafrecht (StGB, Strafprozessrecht) und Öffentliches Recht (Staats-, Verwaltungs- und Europarecht), ergänzt durch Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und juristische Methodenlehre. Im Hauptstudium wählen Studierende einen universitären Schwerpunktbereich (ca. 30 % der Examensnote); der staatliche Pflichtfachteil macht die übrigen 70 % aus. Nach bestandenem Ersten Examen folgt das zweijährige Referendariat in Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Anwaltsstation und schließlich das Zweite Staatsexamen. Erst dann erwirbt man die Befähigung zum Richteramt („Volljurist“) und damit Zugang zu klassischen juristischen Kernberufen: Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Staatsanwaltschaft, höherer Verwaltungsdienst, Notariat sowie Justiziariate in Unternehmen und Verbänden. Daneben existieren grundständige Bachelor-/Master-Studiengänge im Wirtschafts- oder Unternehmensrecht (LL.B./LL.M.) sowie reine LL.M.-Programme zur Spezialisierung (etwa Steuer-, IT-, Medien- oder internationales Wirtschaftsrecht). Diese eröffnen Tätigkeiten in Unternehmen, Compliance, Steuerberatung oder internationalen Kanzleien, ersetzen aber nicht das Staatsexamen für regulierte Berufe.
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