Medizinrecht an der Universität Düsseldorf
Der LL.M. Medizinrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, angeboten durch das Institut für Rechtsfragen der Medizin (IRM), gehört zu den etabliertesten medizinrechtlichen Weiterbildungsmastern in Deutschland. Das berufsbegleitende Programm läuft seit dem Wintersemester 2007/08 und ist auf maximal 25 Teilnehmer pro Jahrgang begrenzt, was eine intensive Betreuung und praxisnahe Fallarbeit ermöglicht.
Das Studium erstreckt sich über drei Semester. In den ersten beiden Semestern finden wöchentlich Lehrveranstaltungen an 26 Freitagabenden und Samstagen statt, aufgeteilt in vier thematische Module (A bis D): Grundlagen des Medizinrechts und Arztrecht, Haftungsrecht, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie Krankenhausrecht und Kassenarztrecht. Der Unterricht wird von erfahrenen Praktikern aus Kanzleien, Krankenhäusern und Behörden gestaltet. Im dritten Semester verfassen Studierende zwei Seminararbeiten mit Referaten sowie die Masterthesis.
Pflicht ist außerdem ein vierwöchiges Praktikum in einer medizinrechtlich aktiven Einrichtung — etwa einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei, einer Pharmafirma, einer Landesärztekammer oder einem Gesundheitsministerium. Wer bereits einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, kann sich davon befreien lassen.
Die Nähe zum Universitätsklinikum Düsseldorf und zur regionalen Gesundheitslandschaft macht das Programm besonders praxisrelevant. Absolventinnen und Absolventen sind für spezialisierte anwaltliche Mandate im Medizinrecht, für Stabsstellen in Krankenhäusern und Kassen sowie für Tätigkeiten in Pharmaunternehmen und Gesundheitsbehörden qualifiziert.
Zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen oder einem anerkannten ausländischen Abschluss in Rechtswissenschaften sowie einschlägiger Berufspraxis. Die Studiengebühren betragen 3.000 Euro pro Semester (ermäßigt 2.000 Euro für Einkommen unter 1.800 Euro monatlich). Die Teilnahme ist auch mit begrenzter digitaler Präsenz möglich, Präsenzpflicht gilt grundsätzlich.
Module im Studium
- Grundlagen des Medizinrechts und Arztrecht (Modul A)
- Haftungsrecht und Arzthaftung (Modul B)
- Arzneimittel- und Medizinprodukterecht (Modul C)
- Krankenhausrecht und Kassenarztrecht (Modul D)
- Seminararbeit I mit Referat
- Seminararbeit II mit Referat
- Masterthesis
Was du lernst
- Juristische Fälle aus dem Medizin- und Gesundheitsrecht lösen
- Arzthaftungs- und Behandlungsfehlerstreitigkeiten beurteilen
- Arzneimittel- und Medizinprodukterecht anwenden
- Vertragsgestaltung im Gesundheitswesen vornehmen
- Krankenhaus- und Kassenarztrechtliche Strukturen analysieren
- Eigenständige Rechtsforschung im Medizinrecht betreiben
Typische Berufsfelder
- Fachanwaltschaft für Medizinrecht
- Rechtsabteilungen in Krankenhäusern und Kliniken
- Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen
- Pharmaunternehmen (Regulatory & Legal)
- Gesundheitsbehörden und Ministerien
- Ärztekammern und Berufsverbände
Branchen
Empfohlene Vorkenntnisse
- Erstes Juristisches Staatsexamen oder anerkannter ausländischer Rechtsabschluss
- Einschlägige Berufspraxis im Gesundheits- oder Rechtsbereich
- Bereitschaft zu Freitagabend- und Samstagspräsenz (26 Wochenenden)
- Vierwöchiges Praktikum in medizinrechtlicher Einrichtung (sofern keine Berufserfahrung)
Variante dieses Studiengangs 1 Eintrag
- Medizinrecht Master of Laws Vollzeit
Studieninhalte & Dokumente
Detaillierte Modulbeschreibungen, Pflichtmodule und Studien- und Prüfungsordnung veröffentlicht die Universität Düsseldorf auf ihrer Website.
Modulhandbuch zu „Medizinrecht” an der Universität Düsseldorf suchen →Erfahrungsberichte von Studierenden
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