Deutsches und Spanisches Recht an der Universität Münster
NC-Hinweis: Kein NC in Münster; Granada limitiert auf 20 Studienplätze pro Jahrgang (Auswahl nach Abiturdurchschnitt bei Übernachfrage). Bewerbungsschluss: 15. Juli. Voraussetzung: Spanisch B2.
Der Bachelor Deutsches und Spanisches Recht (LL.B. / Grado en Derecho) an der Universität Münster ist der erste deutsch-spanische Doppelstudiengang in den Rechtswissenschaften überhaupt, angeboten in Kooperation mit der Universidad de Granada. Absolventinnen und Absolventen erwerben gleichzeitig einen deutschen Bachelor of Laws und einen spanischen Grado en Derecho – zwei vollwertige juristische Abschlüsse nach acht Semestern.
Das Studium folgt einer klaren Vier-Phasen-Struktur: Das erste Jahr absolvieren alle Studierenden in Granada und belegen dort die spanischen Grundlagenfächer Rechtsgeschichte, Rechtstheorie, Römisches Recht, Verfassungsrecht I und II sowie Strafrecht I. Die Semester drei bis sechs finden in Münster statt: Dort stehen Bürgerliches Recht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und Zivilprozessrecht im Vordergrund, begleitet von Sprachkursmodulen in Spanisch und Deutsch. Besonders in Semester fünf vertiefen Studierende Sachenrecht, IPR, Rechtsvergleichung und Steuerrecht. Im sechsten Semester ist ein Pflichtpraktikum von mindestens drei Wochen nachzuweisen; zudem werden Völkerrecht und Common Law oder Public International Law belegt. Das vierte Jahr kehrt vollständig nach Granada zurück: Dort werden spanisches Zivilrecht, Prozessrecht, Verwaltungsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht studiert; die Bachelorarbeit entsteht im Abschlusssemester in Granada.
Die Zulassung setzt Abitur oder äquivalente Qualifikation, B2-Spanischkenntnisse (DELE, C-Test oder vergleichbar) sowie die parallele Immatrikulation an beiden Universitäten voraus. Granada limitiert auf 20 Studierende pro Jahrgang; Bewerbungsschluss in Münster ist der 15. Juli. Das Studium beginnt jährlich im Wintersemester; Unterrichtssprachen sind Deutsch und Spanisch.
Absolventinnen und Absolventen sind für internationale Kanzleien, deutsch-spanische Wirtschaftsbeziehungen, EU-Institutionen, Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit sowie für die öffentliche Verwaltung besonders qualifiziert.
Module im Studium
- Historia del Derecho
- Teoría del Derecho
- Derecho Romano
- Derecho Constitucional I und II
- Derecho Penal I
- Bürgerliches Recht – Allgemeiner Teil
- Schuldrecht und Sachenrecht
- Deutsches Verwaltungsrecht
- Strafrecht I-III
- Verfassungsvergleichung und IPR
- Derecho Civil II und IV
- Derecho Mercantil, Laboral y Financiero
Was du lernst
- Deutsches und spanisches Recht parallel anwenden
- Juristische Gutachtentechnik in beiden Sprachen beherrschen
- Rechtsvergleichende Perspektive entwickeln
- Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht beider Systeme einordnen
- Grenzüberschreitende Rechtsfragen lösen
- Praktische Berufserfahrung in Spanien sammeln
Typische Berufsfelder
- Internationale und deutsch-spanische Anwaltskanzleien
- EU-Institutionen und europäische Behörden
- Deutsch-spanische Wirtschaftskooperation
- Unternehmen mit Spanien- oder Lateinamerika-Geschäft
- Öffentliche Verwaltung mit Europabezug
- Referendariat und klassische Juristenkarriere in Deutschland
Branchen
Empfohlene Vorkenntnisse
- Allgemeine Hochschulreife
- Spanischkenntnisse auf B2-Niveau (DELE oder gleichwertig)
- Parallele Immatrikulation an Universidad de Granada erforderlich
- Bewerbung bis 15. Juli an Münster, max. 20 Plätze pro Jahrgang
Studieninhalte & Dokumente
Detaillierte Modulbeschreibungen, Pflichtmodule und Studien- und Prüfungsordnung veröffentlicht die Universität Münster auf ihrer Website.
Modulhandbuch zu „Deutsches und Spanisches Recht” an der Universität Münster suchen →Erfahrungsberichte von Studierenden
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