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Wirtschaftsrecht (Business Law)

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften · Rechtswissenschaften

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Wirtschaftsrecht ist ein integrativer Studiengang an der Schnittstelle von Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Er bereitet auf juristisch geprägte Tätigkeiten in Unternehmen vor und unterscheidet sich vom klassischen Jura-Studium (Staatsexamen) in Aufbau, Schwerpunkt und Berufsperspektive: Während Jura mit den beiden Staatsexamina auf die klassischen juristischen Berufe (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, höherer Verwaltungsdienst) zielt, qualifiziert Wirtschaftsrecht primär für Inhouse-Funktionen in Wirtschaftsunternehmen und Beratung. Das Verhältnis zwischen rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Anteilen liegt typischerweise bei etwa 2:1. Auf der juristischen Seite werden die wirtschaftlich relevanten Rechtsgebiete vertieft: Bürgerliches Recht (BGB Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht), Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Europarecht sowie Grundzüge des öffentlichen Wirtschaftsrechts und IT-/Datenschutzrechts. Auf vertieftes Strafrecht, Prozessrecht und die rechtshistorisch-philosophischen Grundlagenfächer wird weitgehend verzichtet. Wirtschaftswissenschaftlich ergänzen BWL, Rechnungswesen und Bilanzierung, Finanzierung, Controlling sowie Volkswirtschaftslehre das Curriculum. Abschluss ist regelmäßig der Bachelor of Laws (LL.B., sechs bis sieben Semester); konsekutive Master of Laws (LL.M.) ermöglichen eine fachliche Spezialisierung etwa auf Compliance, Steuerrecht, Mergers and Acquisitions oder Wirtschaftsmediation. Das Studium wird überwiegend an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, daneben an einigen Universitäten angeboten. Wirtschaftsjuristen arbeiten in Rechts-, Compliance-, Steuer- und Personalabteilungen von Unternehmen, in Banken und Versicherungen, in Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften sowie in Verbänden und der öffentlichen Verwaltung. Die klassischen reglementierten Berufe (Anwaltszulassung, Notariat, Richteramt) bleiben ohne Staatsexamen verschlossen.

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