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Rechtswissenschaften (Law)

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

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Rechtswissenschaft – umgangssprachlich „Jura“ – ist in Deutschland das traditionsreichste universitäre Fach und zugleich eines der wenigen, dessen Hauptabschluss nicht der Bachelor, sondern ein Staatsexamen ist. Gegenstand ist das geltende Recht in seiner Entstehung, Auslegung und Anwendung; vermittelt werden zugleich juristische Methodik, dogmatisches Denken und ein Verständnis für die gesellschaftliche Funktion von Recht. Das Studium gliedert sich klassisch in die drei großen Rechtsgebiete: Zivilrecht (BGB, Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Familienrecht), Strafrecht (StGB, Strafprozessrecht) und Öffentliches Recht (Staats-, Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht). Hinzu kommen Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Methodenlehre sowie ein selbstgewählter Schwerpunktbereich (z. B. Wirtschafts-, Medien-, Steuer-, Strafrechtspflege oder Internationales Recht). Nach in der Regel neun bis zehn Semestern folgt die Erste Juristische Prüfung; rund zwei Drittel der Note stammen aus der staatlichen Pflichtfachprüfung, ein Drittel aus der universitären Schwerpunktprüfung. Daran schließt sich das zweijährige Rechtsreferendariat mit Pflichtstationen bei Zivil- und Strafgericht, Verwaltung, Anwaltschaft und Wahlstation an, abgeschlossen durch das Zweite Staatsexamen. Erst danach ist man Volljurist mit Befähigung zum Richteramt; insgesamt dauert die Ausbildung rund sieben bis neun Jahre. Berufsfelder sind klassisch Rechtsanwaltschaft, Richteramt, Staatsanwaltschaft und höherer Verwaltungsdienst, daneben Notariat, Wirtschaftsprüfung mit juristischem Profil, Justitiariate in Unternehmen und Verbänden, Politik, Diplomatie und Wissenschaft. Daneben existieren wirtschafts- und unternehmensbezogene LL.B.- und LL.M.-Studiengänge (z. B. Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, International Business Law) ohne Staatsexamen – sie qualifizieren für juristische Tätigkeiten in Unternehmen, eröffnen aber nicht den Zugang zu den klassischen reglementierten Justizberufen.

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