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Arbeitsrecht (LL.B.)

Der berufsbegleitende Bachelorstudiengang Arbeitsrecht an der University of Labour in Frankfurt am Main führt in sieben Semestern und mit 180 ECTS zum Bachelor of Laws (LL.B.). Die private, von Gewerkschaften getragene Hochschule – hervorgegangen aus der traditionsreichen Europäischen Akademie der Arbeit – richtet das Programm konsequent auf die Arbeitswelt aus: Studierende sind in der Regel parallel als Betriebsrat, Personalreferentin, Gewerkschaftssekretär oder in arbeitsrechtsnahen Funktionen tätig und bringen konkrete Fälle direkt in die Lehre ein. Die Hochschule versteht sich explizit als Hochschule der Arbeit und positioniert sich am Markt zwischen klassischer juristischer Ausbildung und gewerkschaftsnaher Weiterbildung.

Das Curriculum gliedert sich in 23 Module entlang von acht inhaltlichen Bereichen. Den Einstieg bilden Grundlagen der Rechtswissenschaft, allgemeines Zivilrecht sowie Verfassungs- und Europarecht. Darauf bauen die Kernbereiche Individuelles Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Vergütung, Kündigungsschutz, Befristung, Teilzeit) und Kollektives Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht, Mitbestimmung, Streikrecht, Arbeitskampfrecht) auf. Ergänzend behandeln Module den Arbeits- und Gesundheitsschutz, den Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis nach DSGVO und BDSG, das Berufsbildungsrecht, das Sozialrecht mit Schwerpunkt SGB III, V und VI sowie das einschlägige Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht. In den letzten Semestern wählen Studierende eine Vertiefung zwischen kollektivem Arbeits- und Tarifrecht oder Unternehmens- und Konzernrecht; den Abschluss bildet die wissenschaftliche Bachelorarbeit zu einer arbeits- oder sozialrechtlichen Fragestellung.

Die Lehre folgt einem berufsintegrativen Projektmodell: Jedes Modul beginnt mit einer dreitägigen Präsenzphase (Donnerstag bis Samstag) in Frankfurt am Main, der eine sechswöchige Selbstlernphase mit digitalen Lehrmaterialien, Tutorials und betreuten Lerngruppen folgt. Diese Taktung erlaubt eine vollständig parallele Vollzeitberufstätigkeit, was den Studiengang attraktiv für Berufspraktikerinnen und -praktiker macht, die ihre arbeitsrechtliche Expertise akademisch absichern möchten. Absolventinnen und Absolventen arbeiten typischerweise in Personalabteilungen, in der Rechtsabteilung von Unternehmen, als hauptamtliche Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder, in Gewerkschaftssekretariaten von IG Metall, ver.di oder IG BCE, bei Berufsverbänden, Arbeitgeberverbänden, der Bundesagentur für Arbeit oder in arbeitsrechtsnahen Beratungs- und Kanzleifunktionen. Der LL.B. ist berufsqualifizierend, ersetzt aber nicht das Staatsexamen und eröffnet damit nicht den klassischen Anwaltsberuf.

Voraussetzung ist neben dem klassischen Abitur eine breite Palette beruflicher Qualifikationen: Meister- und Technikerabschlüsse, eine dreijährige Berufsausbildung mit Notenschnitt 2,5 plus mittlerem Bildungsabschluss oder eine zweijährige Ausbildung mit zwei Jahren Berufserfahrung und Hochschulzugangsprüfung. Zusätzlich erwartet die Hochschule eine relevante berufliche Tätigkeit während des Studiums, Interesse an juristischer Textarbeit und Falllösung sowie Bereitschaft zu intensiver Selbstlernarbeit. Studiengebühren werden teilweise von Gewerkschaften oder Arbeitgebern getragen, was den Studiengang auch für Studierende mit Familienpflichten attraktiv macht. Wer im Anschluss eine vertiefte juristische Karriere anstrebt, kann konsekutive Masterstudiengänge im Arbeits- und Sozialrecht in Frankfurt, Hagen oder Bremen anschließen oder über eine Promotionsoption in das wissenschaftliche Feld eintreten.

Module im Studium

  • Grundlagen der Rechtswissenschaft
  • Allgemeines Zivilrecht und Schuldrecht
  • Verfassungs- und Europarecht
  • Individuelles Arbeitsrecht I und II
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht und Betriebsverfassung
  • Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
  • Mitbestimmungsrecht
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis
  • Berufsbildungsrecht
  • Sozialrecht (SGB III, V, VI)
  • Grundlagen des Wirtschaftsrechts
  • Gesellschafts- und Konzernrecht

Schwerpunkte & Vertiefungen

  • Kollektives Arbeits- und Tarifrecht
  • Unternehmens- und Konzernrecht

Was du lernst

  • Arbeitsrechtliche Fälle methodisch lösen
  • Tarif- und Betriebsvereinbarungen rechtssicher anwenden
  • Kündigungsschutzprozesse vorbereiten
  • Mitbestimmungsverfahren im Betrieb gestalten
  • Sozialrechtliche Ansprüche prüfen
  • Datenschutz im Personalbereich umsetzen
  • Juristische Gutachten verfassen

Typische Berufsfelder

  • Personalreferent/in
  • Hauptamtliche/r Betriebsrat/-rätin
  • Gewerkschaftssekretär/in
  • Referent/in im Arbeitgeberverband
  • Sachbearbeiter/in Arbeitsrecht in Kanzleien
  • Referent/in bei Bundesagentur für Arbeit
  • Compliance-Beauftragte/r

Branchen

Gewerkschaften und BerufsverbändeIndustrie und produzierendes GewerbeÖffentlicher DienstPersonaldienstleistungRechtsberatungArbeitgeberverbände

Empfohlene Vorkenntnisse

  • Abitur, Fachhochschulreife oder beruflich qualifizierender Zugang
  • Laufende Berufstätigkeit im arbeitsweltlichen Umfeld
  • Interesse an juristischer Textarbeit
  • Bereitschaft zum Selbststudium zwischen Präsenzphasen
Offizielle Studienseite
Variante dieses Studiengangs 1 Eintrag
  • Arbeitsrecht (LL.B.) Bachelor Teilzeit

Modulhandbuch & Studienordnung

Detaillierte Modulbeschreibungen, Pflichtmodule und Studien- und Prüfungsordnung veröffentlicht die University of Labour auf ihrer Website.

Modulhandbuch zu „Betriebswirtschaftslehre” an der University of Labour suchen →

Erfahrungsberichte von Studierenden

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