Recht der Digitalisierung an der Universität zu Köln
NC-Hinweis: Beschraenkte Zulassung; Auswahl nach Gesamtnote des Erststudiums; bei Notengleichheit Losentscheid. Bewerbungsschluss jaehrlich um den 15. Juli fuer das Wintersemester.
Der Masterstudiengang Recht der Digitalisierung (LL.M.) an der Universität zu Köln ist ein einjähriges Vollzeitstudium mit 60 ECTS und schließt mit dem Master of Laws ab. Er wurde 2023 erstmals angeboten und richtet sich an Volljurist:innen sowie Bachelor- und Masterabsolvent:innen rechtswissenschaftlicher Studiengänge, die ihre Qualifikation um die rechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung erweitern wollen. Studienstart ist ausschließlich zum Wintersemester; die Lehrsprache ist Deutsch. Das Programm gehört zu den wenigen deutschen LL.M.-Angeboten, die das Recht der Digitalisierung als eigenständige Querschnittsdisziplin systematisch abbilden — statt nur Datenschutz oder IT-Recht punktuell zu vertiefen.
Das Curriculum gliedert sich in vier Pflichtmodule und zwei aus einem wachsenden Pool gewählte Wahlpflichtmodule, ergänzt um die Masterarbeit. Im ersten Semester (Oktober bis März) absolvieren Studierende drei Pflichtmodule mit insgesamt 27 ECTS; im zweiten Semester (April bis September) folgen das vierte Pflichtmodul (6 ECTS), zwei Wahlpflichtmodule (12 ECTS) und die Masterarbeit (15 ECTS). Inhaltlich werden drei Rechtssäulen abgedeckt: Zivilrecht der Digitalisierung (Plattformökonomie, digitale Verträge, autonome Systeme, Haftung für KI-Entscheidungen), Öffentliches Recht der Digitalisierung (Datenschutz nach DSGVO, E-Government, digitale Verwaltung, Online-Zugangsgesetz) und Strafrecht der Digitalisierung (Cybercrime, digitale Beweisführung, KI-Verantwortlichkeit). Hinzu kommen technologische Grundlagen sowie Legal-Tech-Anwendungen wie automatisierte Vertragsanalyse, Smart Contracts und Compliance-Tooling. Wahlpflichtmodule decken u. a. Wettbewerbsrecht digitaler Märkte, Fintech-Regulierung, Cyberkriminalität und digitales Medienrecht ab; weitere Module sind in Planung.
Berufliche Anschlussfelder umfassen Tätigkeiten in spezialisierten Wirtschaftskanzleien (IT-/IP-/Datenschutz-Praxis), bei Aufsichtsbehörden (z. B. BfDI, BNetzA, Bundeskartellamt), in Compliance- und Rechtsabteilungen von Tech- und Plattformunternehmen, in Legal-Tech-Start-ups sowie in Ministerien, die die digitale Gesetzgebung federführend betreuen. Auch eine Promotion zu digitalen Rechtsfragen oder eine akademische Karriere ist möglich. Die Universität zu Köln bietet mit ihrem starken IP- und Wirtschaftsrechtsprofil und der Anbindung an Forschungsinitiativen wie das Institut für Informationsrecht und das Institut für Telekommunikationsrecht ein günstiges Umfeld. Der hohe Bewerberandrang seit der Erstauflage zeigt die Marktrelevanz dieses Spezial-LL.M.s.
Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (mindestens erste Prüfung) oder ein gleichwertiger rechtswissenschaftlicher Abschluss mit überdurchschnittlicher Note. Die Bewerbung erfolgt im NC-freien Verfahren bis zum 15. Juli. Erwartet werden grundlegendes Verständnis des deutschen Privat-, Öffentlichen und Strafrechts, Interesse an digitalen Technologien sowie sehr gute Deutschkenntnisse. Technische Vorkenntnisse sind nicht zwingend, aber hilfreich; die Lehrenden vermitteln die notwendigen Grundlagen im einführenden Pflichtmodul. Das Programm wird in Präsenz auf dem Innenstadtcampus durchgeführt; Online-Anteile bleiben die Ausnahme. Vorlesungen, Seminare und Fallübungen finden vorwiegend werktags statt; die kompakte Studiendauer macht eine parallele Berufstätigkeit kaum sinnvoll, weshalb die Hochschule Studierende ermutigt, das Jahr als vollumfängliches Vollzeitstudium zu nutzen.
Module im Studium
- Informationstechnologie I und Datenschutzrecht
- Grundlagen des Digitalisierungsrechts
- Recht der Kuenstlichen Intelligenz und Legal Tech
- Informationstechnologie II, Algorithmen und KI
- Cyberkriminalitaet und digitale Strafverfolgung
- Recht der digitalen Wirtschaft
- Digitalmedienrecht
- E-Government und digitale Verwaltung
- Masterarbeit
Schwerpunkte & Vertiefungen
- Legal Tech
- Cyberkriminalitaet
- Digitalmedienrecht
- Recht der digitalen Wirtschaft
- E-Government
Was du lernst
- Rechtliche Fragen der Digitalisierung in Zivilrecht, oeffentlichem Recht und Strafrecht analysieren
- KI-Regulierung und Datenschutzrecht auf konkrete Sachverhalte anwenden
- Legal-Tech-Werkzeuge verstehen und juristisch bewerten
- Digitale Vertragsgestaltung und Plattformregulierung beraten
- Cybersicherheitsrecht und Strafverfolgung im digitalen Raum einordnen
- Wissenschaftlich fundierte Rechtsgutachten zu Digitalisierungsfragen erstellen
Typische Berufsfelder
- Rechtsanwaeltin und Rechtsanwalt in Digitalrechts-Kanzlei
- Legal Counsel in Technologie- und Plattformunternehmen
- Referentin und Referent in Datenschutz- und Regulierungsbehoerden
- Compliance-Funktion in Fintech, Pharma und E-Commerce
- Wissenschaftliche Mitarbeit an Universitaeten und Think Tanks
- Beratung fuer KI-Governance und Digitalpolitik
Branchen
Empfohlene Vorkenntnisse
- Rechtswissenschaftlicher Abschluss mit mindestens 240 ECTS (z. B. LL.B.) oder Erstes Juristisches Staatsexamen
- Nachweis eines juristischen Grundstudiums mit Schwerpunktpruefung
- Deutschkenntnisse auf DHS-Niveau falls Abschluss nicht deutschsprachig
Variante dieses Studiengangs 1 Eintrag
- Recht der Digitalisierung Master of Laws Vollzeit
Studieninhalte & Dokumente
Detaillierte Modulbeschreibungen, Pflichtmodule und Studien- und Prüfungsordnung veröffentlicht die Universität zu Köln auf ihrer Website.
Modulhandbuch zu „Recht der Digitalisierung” an der Universität zu Köln suchen →Erfahrungsberichte von Studierenden
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