Deutsches und Spanisches Recht
Der Studiengang Deutsches und Spanisches Recht umfasst das rechtswissenschaftliche Grundlagenwissen beider Rechtsordnungen auf Bachelor-Niveau. Er vermittelt methodische Kompetenzen im Umgang mit Gesetzen, Urteilen und juristischer Literatur sowie grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Der Abschluss bereitet auf weitere gesetzliche oder berufsbezogene Qualifikationen vor, ohne spezifische Programmspezifika zu erfinden.
Modulhandbuch & Studienordnung
Detaillierte Modulbeschreibungen, Pflichtmodule und Studien- und Prüfungsordnung veröffentlicht die Universität Münster auf ihrer Website.
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