Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)
NC-Hinweis: Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)
Der Gemeinsame Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) ist ein achtsemestriges integriertes Doppelabschlussprogramm der Universität Hamburg und der Universität Istanbul. Pro Jahrgang werden insgesamt zwanzig Studierende aufgenommen, je zur Hälfte aus Deutschland und der Türkei. Die ersten vier Semester finden in Hamburg statt, die Semester fünf bis acht an der traditionsreichen Hukuk Fakültesi der İstanbul Üniversitesi. Am Ende stehen zwei vollwertige Abschlüsse: der Bachelor of Laws (LL.B.) der Universität Hamburg und der türkische Hukuk Lisans.
Inhaltlich verbindet das Studium die deutsche und die türkische Rechtsordnung in ihren drei klassischen Säulen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. In Hamburg dominieren BGB Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht, Strafrecht Allgemeiner und Besonderer Teil, Staats- und Verfassungsrecht sowie Verwaltungsrecht und die methodischen Grundlagenfächer Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und juristische Methodenlehre. In Istanbul folgen türkisches Zivilrecht (Medeni Hukuk), türkisches Strafrecht (Ceza Hukuku), Verwaltungs- und Verfassungsrecht (İdare Hukuku, Anayasa Hukuku) sowie Handels- und Arbeitsrecht. Europa- und Völkerrecht, internationales Privatrecht und rechtsvergleichende Module bilden die transnationale Brücke. Zwei Pflichtpraktika, eines in Deutschland und eines in der Türkei, integrieren Anwaltskanzleien, Gerichte oder Behörden in die Ausbildung. Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder türkischer Sprache verfasst werden.
Die Zugangsvoraussetzungen sind anspruchsvoll. Nachzuweisen sind die allgemeine Hochschulreife sowie türkische Sprachkenntnisse auf Niveau B2 vor Studienbeginn. Die Bewerbung läuft parallel über das DoSV-Verfahren der Universität Hamburg und das türkische Aufnahmesystem. Studienstart ist ausschließlich zum Wintersemester. Wegen der zweisprachigen Anlage richtet sich das Programm primär an türkischstämmige Abiturient:innen in Deutschland und Absolvent:innen deutschsprachiger Schulen in der Türkei, die später in beiden Rechtsräumen arbeiten möchten. Die Lehre erfolgt in Hamburg im klassischen Vorlesungs- und Arbeitsgemeinschaftsformat der deutschen juristischen Ausbildung mit Hausarbeiten und Klausuren; in Istanbul folgt der Aufbau dem türkischen Hukuk-System mit eigenständigem Prüfungsstil. Begleitend wird die juristische Fachsprache beider Sprachen geschult, etwa über Türkisch für Juristen und vertiefte Stilkurse. Eine fachlich begleitete Übergangsphase zwischen Hamburg und Istanbul erleichtert die Eingewöhnung am zweiten Standort. Stipendien und Wohnheimplätze werden über Erasmus, DAAD und Bilateralpartner organisiert.
Der Doppelabschluss berechtigt nicht unmittelbar zur Tätigkeit als Volljurist:in in Deutschland, eröffnet aber den Zugang zur Aufbauphase auf das Staatsexamen oder einen LL.M. an der Bucerius Law School beziehungsweise Universität Hamburg sowie zur türkischen Anwaltszulassung nach der Stage-Phase. Berufsfelder sind transnationale Wirtschaftskanzleien, deutsch-türkische Konzerne, Außenhandelskammern, Botschaften und Konsulate, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und EU-Programme zur Türkei-Beziehung. Auch Karrieren in der Migrations- und Verwaltungsberatung profitieren von der doppelten Rechtskompetenz.
Module im Studium
- BGB Allgemeiner Teil und Schuldrecht
- Sachenrecht
- Strafrecht AT und BT
- Staats- und Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Türkisches Zivilrecht (Medeni Hukuk)
- Türkisches Strafrecht (Ceza Hukuku)
- Türkisches Verfassungsrecht (Anayasa Hukuku)
- Europarecht und Völkerrecht
- Rechtsvergleichung Deutschland-Türkei
- Internationales Privatrecht
- Rechtsgeschichte und Methodenlehre
Schwerpunkte & Vertiefungen
- SPB XII Seehandels- und Schifffahrtsrecht (Maritime Business Law)
- SPB V IT-Recht und Computerrechtslehre
- SPB VI Ökonomische Analyse des Rechts
- SPB X Europa- und Völkerrecht
- SPB XI Kriminalität und Kriminalitätskontrolle
Was du lernst
- Falllösung im deutschen Gutachtenstil beherrschen
- Türkische Rechtstexte selbstständig auswerten
- Zwei Rechtsordnungen systematisch vergleichen
- Europa- und völkerrechtliche Bezüge einordnen
- Juristische Methodik sicher anwenden
- Mehrsprachig in Recht kommunizieren
Typische Berufsfelder
- Internationale Wirtschaftskanzlei
- Außenhandelskammer
- Justiziariat in deutsch-türkischen Konzernen
- Diplomatischer Dienst
- Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
- Verwaltungs- und Migrationsberatung
- Wissenschaftliche Laufbahn
Branchen
Empfohlene Vorkenntnisse
- Allgemeine Hochschulreife
- Türkische Sprachkenntnisse mindestens B2
- Sehr gutes Deutsch
- Analytisches Textverständnis
- Interesse an Rechtsvergleichung
Variante dieses Studiengangs 1 Eintrag
- Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) Bachelor Vollzeit
Modulhandbuch & Studienordnung
Detaillierte Modulbeschreibungen, Pflichtmodule und Studien- und Prüfungsordnung veröffentlicht die Universität Hamburg auf ihrer Website.
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