Rechtswissenschaften Erste Prüfung (Staatsexamen)
An der Georg‑August‑Universität Göttingen verbindet das traditionsreiche, forschungsstarke Umfeld mit enger Kooperation zu außeruniversitären Instituten eine breit angelegte juristische Ausbildung: Das Staatsexamensstudium der Rechtswissenschaft vermittelt systematische Methodenarbeit mit Gesetzen, Urteilen und Literatur in den Kerngebieten Zivil-, Straf‑ und Öffentliches Recht sowie in Rechtsgeschichte und -philosophie. Studierende absolvieren in der Regel neun Semester in deutscher Sprache und wählen einen universitären Schwerpunkt, der in die Examensnote eingeht; Anschlüsse sind das zweijährige Referendariat und das Zweite Staatsexamen. Zulassungsbeschränkungen (NC) können je nach Semester gelten, Studiengebühren fallen an der öffentlichen Universität Niedersachsen nicht an.
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