Gesundheits- und Sozialrecht an der SRH Heidelberg
NC-Hinweis: Auswahlverfahren mit persönlichem Gespräch; Mindestnote "gut" im ersten Abschluss oder einschlägige Berufspraxis als Alternative.
Der LL.M. Gesundheits- und Sozialrecht an der SRH Hochschule Heidelberg ist ein viersemestriges, berufsbegleitendes Masterstudium mit 120 ECTS-Punkten, das vertiefte juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse für das Gesundheits- und Sozialwesen vermittelt. Der Studiengang ist auf Fach- und Führungskräfte ausgerichtet, die bereits im Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbereich tätig sind oder eine leitende Position anstreben.
Das Curriculum verbindet allgemeines Sozialrecht (SGB I–XII, Grundsicherung, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) mit spezifischem Gesundheitsrecht (Krankenhausrecht, Arzthaftung, Medizinprodukterecht) und betriebswirtschaftlichen Grundlagen für das Sozial- und Gesundheitswesen. Besonderer Wert wird auf die Verbindung von juristischer Methodik und praxisorientiertem Management gelegt. Lehrveranstaltungen finden im Blockformat zwei- bis dreitägig pro Woche (donnerstags, freitags, gelegentlich samstags) statt, um eine Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu ermöglichen.
Für die Zulassung ist ein erster juristischer Abschluss (LL.B. oder Diplom mit mindestens Note "gut", mind. 180 ECTS) oder ein Staatsexamen erforderlich. Alternativ können Bewerberinnen und Bewerber mit einem berufsqualifizierenden Abschluss in Sozialer Arbeit oder BWL mit mindestens 30 ECTS in Rechtsfächern sowie nachgewiesener einschlägiger Berufserfahrung zugelassen werden. Das Auswahlverfahren umfasst ein persönliches Gespräch mit der Studiengangsleitung. Die Studiengebühren betragen 690 Euro monatlich für EU/EWR-Studierende.
Absolventinnen und Absolventen sind qualifiziert für Führungspositionen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Leitungsfunktionen in Sozialverbänden und Wohlfahrtsorganisationen, Rechtsabteilungen von Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern sowie anwaltliche Tätigkeiten im spezialisierten Sozial- und Gesundheitsrecht. Der Studienabschluss ermöglicht auch den Einstieg in die Wissenschaft oder die wissenschaftliche Weiterqualifikation.
Module im Studium
- Sozialversicherungsrecht (SGB I-XII)
- Grundsicherung und Sozialhilfe
- Krankenversicherungsrecht
- Pflegeversicherungsrecht und Pflegequalität
- Rentenversicherung und Rehabilitation
- Gesundheitsrecht und Krankenhausrecht
- Arzthaftung und Medizinprodukterecht
- Betriebswirtschaft im Sozial- und Gesundheitswesen
- Sozialrechtliche Methodenlehre und Fallbearbeitung
- Masterarbeit
Was du lernst
- Komplexe Rechtsfragen im Gesundheits- und Sozialwesen eigenständig lösen
- Sozialrechtliche Normen auf Praxisfälle in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen anwenden
- Betriebswirtschaftliche und juristische Perspektiven im Sozialwesen integrieren
- Rechtliche Risiken im Gesundheitswesen erkennen und managen
- Führungsentscheidungen auf fundierter rechtlicher Basis treffen
Typische Berufsfelder
- Leitung von Rechts- und Personalabteilungen in Krankenhäusern
- Fachreferat in Sozialverbänden und Wohlfahrtsorganisationen
- Jurist/in bei Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern
- Fachanwalt/Fachanwältin für Sozialrecht
- Geschäftsführung in Pflegeeinrichtungen und Sozialunternehmen
- Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in im Sozialrecht
Branchen
Empfohlene Vorkenntnisse
- Erster juristischer Abschluss (LL.B. oder Diplom, mind. Note "gut", 180 ECTS) oder Staatsexamen
- Alternativ: Abschluss in Sozialer Arbeit oder BWL mit mind. 30 ECTS Rechtsfächer + einschlägige Berufserfahrung
- Erfolgreiches Auswahlgespräch mit der Studiengangsleitung
Studieninhalte & Dokumente
Detaillierte Modulbeschreibungen, Pflichtmodule und Studien- und Prüfungsordnung veröffentlicht die SRH Heidelberg auf ihrer Website.
Modulhandbuch zu „Gesundheits- und Sozialrecht” an der SRH Heidelberg suchen →Erfahrungsberichte von Studierenden
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