Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang) an der LMU München
NC-Hinweis: Zulassung über ein Eignungsverfahren; Bewerbungsfrist 15. Juli; Nachweis eines einschlägigen Bachelorabschlusses sowie schriftlicher Stellungnahme (max. 1.000 Wörter) erforderlich.
Der Masterstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) – Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang) an der LMU München ist ein viersemestriger, konsekutiver Ein-Fach-Masterstudiengang an der Fakultät für Psychologie und Pädagogik. Er baut auf dem gleichnamigen Bachelorstudiengang (PIR bei Hörschädigung) auf und qualifiziert Absolventinnen und Absolventen sowohl für den Lehrberuf im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation als auch für außerschulische Handlungsfelder.
Das Studium ist interdisziplinär und forschungsorientiert aufgebaut. Inhaltlich verbindet es audiopädagogisch-rehabilitative Grundlagen mit grundschulpädagogischen und -didaktischen sowie erziehungswissenschaftlichen Studienanteilen. Kernthemen sind Prävention, Inklusion und Rehabilitation bei Hörschädigung über alle Lebensphasen hinweg: von der Frühförderung über schulische Förderung bis hin zu beruflichen Übergängen. Darüber hinaus werden Audiologie, Phonetik, Gebärdensprache sowie Pädagogik bei Cochlea-Implantat-Versorgung behandelt. Ein besonderes Merkmal des Modellstudiengangs ist, dass er das Lehramt-Studium mit einem außerschulischen Studienprofil kombiniert – Studierende erwerben damit Kompetenzen für ein deutlich breiteres Berufsfeld als im rein schulischen Studiengang.
Absolventinnen und Absolventen sind für Tätigkeiten in Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Hören, in Frühförderstellen, Beratungsstellen, Rehabilitationseinrichtungen und sozialen Diensten qualifiziert. Darüber hinaus eröffnet der Abschluss den Zugang zu wissenschaftlichen Tätigkeiten und einer weiteren akademischen Qualifizierung in Forschung und Lehre.
Die Zulassung erfolgt über ein Eignungsverfahren (Bewerbungsfrist: 15. Juli). Voraussetzung ist in der Regel ein Bachelorabschluss in PIR bei Hörschädigung (LMU oder äquivalent) mit mindestens 180 ECTS, davon 48 ECTS in Grundschulpädagogik und 6 ECTS im Kernbereich Hörschädigungspädagogik. Bewerberinnen und Bewerber ohne einen einschlägigen Erststudienabschluss müssen zusätzlich eine schriftliche Stellungnahme (max. 1.000 Wörter) einreichen. Der Studiengang startet ausschließlich zum Wintersemester.
Module im Studium
- Audiopädagogik und Rehabilitation bei Hörschädigung
- Grundschulpädagogik und -didaktik
- Inklusive Pädagogik und Bildungssysteme
- Frühförderung und frühkindliche Bildung bei Hörschädigung
- Audiologie und Hörgeräteversorgung
- Gebärdensprache und visuelle Kommunikation
- Phonetik und Sprachentwicklung
- Pädagogik bei Cochlea-Implantat-Versorgung
- Sonderpädagogische Diagnostik und Förderplanung
- Forschungsmethoden in der Sonderpädagogik
- Berufliche Übergänge und Lebensplanung bei Hörschädigung
- Masterarbeit und Kolloquium
Was du lernst
- Sonderpädagogische Förderung bei Hörschädigung planen und durchführen
- Audiopädagogische Diagnostik anwenden und Förderpläne erstellen
- Inklusive Lehr- und Lernsettings für schwerhörige Schülerinnen und Schüler gestalten
- Frühförderprogramme konzipieren und evaluieren
- Gebärdensprache als Kommunikationsmittel einsetzen
- Wissenschaftliche Fragestellungen in der Hörschädigungspädagogik bearbeiten
- Beratung von Eltern, Lehrkräften und Institutionen zu Hörschädigung leisten
- Rehabilitative Maßnahmen in außerschulischen Kontexten koordinieren
Typische Berufsfelder
- Sonderpädagogin/Sonderpädagoge an Förderzentren (Schwerpunkt Hören)
- Frühförderkraft in interdisziplinären Frühförderstellen
- Beraterin/Berater in Hörgeschädigtenberatungsstellen
- Rehabilitationsfachkraft in Einrichtungen für Hörgeschädigte
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der Sonderpädagogikforschung
- Inklusionsbeauftragte/r in Schulen und Kitas
Branchen
Empfohlene Vorkenntnisse
- Bachelorabschluss in PIR bei Hörschädigung oder äquivalentem Studiengang (mind. 180 ECTS)
- Mind. 48 ECTS in Grundschulpädagogik und -didaktik
- Mind. 6 ECTS in Schwerhörigen- oder Gehörlosenpädagogik
- Bestehen des Eignungsverfahrens (inkl. schriftlicher Stellungnahme bei Quereinsteigern)
- Bewerbung bis 15. Juli für das folgende Wintersemester
Studieninhalte & Dokumente
Detaillierte Modulbeschreibungen, Pflichtmodule und Studien- und Prüfungsordnung veröffentlicht die LMU München auf ihrer Website.
Modulhandbuch zu „Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang)” an der LMU München suchen →Erfahrungsberichte von Studierenden
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