Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht an der Universität Mainz
Der LL.M. Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist ein hochspezialisierter Masterstudiengang im Schnittpunkt von internationalem Privatrecht und der Vereinheitlichung des Privatrechts innerhalb der Europäischen Union. Er ist eng mit dem integrierten deutsch-französischen Studiengang der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) verknüpft und bildet dessen Abschlussjahr in Mainz.
Das Programm richtet sich in erster Linie an Absolventinnen und Absolventen des vierjährigen LL.B.-Studiengangs „Deutsches und französisches Recht" (Mainz–Dijon), die ihr viertes Jahr an der Université de Bourgogne in Dijon verbracht und dort den Master 1 erworben haben. Im fünften Studienjahr in Mainz vertiefen sie Kernthemen des internationalen Privatrechts (IPR), des europäischen Kollisionsrechts und des europäischen Wirtschaftsprivatrechts. Der Mainzer LL.M. wird von der Universität Dijon zeitgleich als Master 2 anerkannt, was deutschen Absolventen den Zugang zum französischen Rechtsmarkt eröffnet.
Absolventen erwerben damit einen vierfachen Abschluss: LL.B. (Mainz), LL.M. (Mainz), Master 2 (Dijon) und in der Regel gleichzeitig die Erste Juristische Prüfung. Diese Kombination qualifiziert hervorragend für transnationale Kanzleien, internationale Schiedsgerichtsbarkeit, europäische Institutionen sowie deutsch-französische Wirtschaftsbeziehungen. Förderstipendien der DFH (ca. 350 Euro/Monat) und ERASMUS+ sind für den Dijon-Aufenthalt verfügbar.
Zulassungsvoraussetzung ist ein juristischer Bachelorabschluss mit mindestens 240 ECTS, davon mindestens 30 ECTS in französischsprachigen Lehrveranstaltungen und mindestens 10 ECTS mit IPR-Bezug. Der Studiengang ist zulassungsfrei; Bewerberinnen und Bewerber erhalten bei vollständiger und fristgerechter Bewerbung einen Platz, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Unterrichtssprachen sind Deutsch und Französisch; ausreichende Englischkenntnisse werden erwartet.
Module im Studium
- Internationales Privatrecht (IPR)
- Europäisches Kollisionsrecht
- Europäisches Wirtschaftsprivatrecht
- Einheitsrecht im internationalen Vertragsrecht
- Rechtsvergleichung Deutschland–Frankreich
- Masterarbeit
Was du lernst
- Kollisionsnormen des deutschen und europäischen IPR anwenden
- Europäische Rechtsvereinheitlichung im Privatrecht analysieren
- Rechtsfragen in grenzüberschreitenden Sachverhalten lösen
- Französisch-rechtliche Konzepte im Vergleich mit deutschen Normen einordnen
- Für internationale Schiedsgerichtsbarkeit und transnationale Kanzleien qualifiziert sein
Typische Berufsfelder
- Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in internationaler Kanzlei
- Mitarbeiter/in in europäischen Institutionen (EU-Kommission, Europäisches Parlament)
- Jurist/in in deutsch-französischen Unternehmen
- Schiedsrichter/in oder Mediator/in im internationalen Handelsrecht
- Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in im Rechtsvergleich
Branchen
Empfohlene Vorkenntnisse
- Juristischer Bachelorabschluss (LL.B.) mit mindestens 240 ECTS
- Mindestens 30 ECTS in französischsprachigen Lehrveranstaltungen
- Mindestens 10 ECTS im Bereich Internationales Privatrecht oder europäisches Wirtschaftsprivatrecht
- Ausreichende Englischkenntnisse (kein Nachweis erforderlich)
Studieninhalte & Dokumente
Detaillierte Modulbeschreibungen, Pflichtmodule und Studien- und Prüfungsordnung veröffentlicht die Universität Mainz auf ihrer Website.
Modulhandbuch zu „Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht” an der Universität Mainz suchen →Erfahrungsberichte von Studierenden
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