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Sozialversicherung (Social Security Administration)

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften · Verwaltungswissenschaften

Hochschulen

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Sozialversicherung ist ein rechtswissenschaftlich und verwaltungswissenschaftlich geprägtes Studienfach, das die Strukturen, Finanzierungs- und Leistungssysteme der deutschen und europäischen Sozialversicherung wissenschaftlich und anwendungsorientiert untersucht. Im Unterschied zum allgemeinen Rechtsstudium liegt der Schwerpunkt auf Sozialrecht und Verwaltungspraxis; von der Sozialarbeit unterscheidet es sich durch den rechtssystematischen und institutionellen statt sozialpädagogischen Ansatz. Teildisziplinen umfassen Sozialrecht (SGB I–XII), Gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie Verwaltungsrecht, Beitrags- und Leistungsrecht. Digitale Verwaltungssysteme und IT-Integration in Sozialversicherungsträgern sind wachsende Querschnittsfelder. Das Fach ist eng mit den großen deutschen Sozialversicherungsträgern verzahnt: der Deutschen Rentenversicherung, dem GKV-Spitzenverband und der Berufsgenossenschaft. Akademisch wird es vor allem an Hochschulen für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege gelehrt, darunter die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Mannheim) und spezialisierte Fachbereiche an Verwaltungshochschulen in Bayern, Baden-Württemberg und NRW.

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