Klinische Psychologie & Psychotherapie (Clinical Psychology & Psychotherapy)
Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften · Psychologie
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Bachelor, Master, Staatsexamen
Klinische Psychologie und Psychotherapie ist das anwendungsintensivste Teilgebiet der Psychologie und hat durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) im Jahr 2020 eine grundlegende strukturelle Neuordnung erfahren. Seitdem führt der gesetzlich geregelte Weg zur staatlichen Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut unmittelbar durch ein konsekutives Hochschulstudium: zunächst ein polyvalenter Bachelor of Science in Psychologie (in der Regel sechs Semester), anschließend ein Master of Science mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (vier Semester), der mit der Approbationsprüfung nach der Psychotherapeuten-Approbationsordnung (PsychThApprO) abschließt. Das Bachelorstudium vermittelt das empirisch-methodische Fundament der Psychologie und ist bewusst breit angelegt, um die Polyvalenz sicherzustellen: Es berechtigt sowohl zur klinischen Masterprogramm-Zulassung als auch zur Fortsetzung in anderen Schwerpunkten. Im Masterstudium rücken störungsspezifisches Wissen, Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie und systemische Therapie in den Mittelpunkt. Praktische Ausbildungsanteile – Praxissemester, Behandlungspraktika, supervidierte Behandlungsfälle – sind curricular verankert und bereiten unmittelbar auf die staatliche Prüfung vor. Inhaltliche Schwerpunkte des Masterstudiums sind klassifikatorische Diagnostik (ICD/DSM), psychologische Diagnostik und Testtheorie, Klinische Neuropsychologie, Epidemiologie psychischer Störungen sowie die wissenschaftliche Evaluierung psychotherapeutischer Interventionen. Forschungsorientierte Masterstudiengänge vertiefen zudem die experimentelle Psychopathologie, Neurowissenschaften der psychischen Erkrankungen und die Versorgungsforschung. Berufsfelder nach der Approbation umfassen die ambulante psychotherapeutische Praxis (Kassenzulassung oder Privatpraxis), stationäre und teilstationäre psychiatrische sowie psychosomatische Kliniken, Beratungsstellen, Rehabilitationseinrichtungen, den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie Forschung und Lehre an Hochschulen. Ohne Approbation – also mit Bachelor oder nicht-approbationsrelevantem Master – sind Tätigkeiten in der psychologischen Beratung, im klinischen Kontext (z. B. als Psychologin oder Psychologe in einer Klinik ohne Therapiebefugnis) sowie in Prävention, Sozialpsychiatrie und Forschung möglich.
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